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Abrechnung nach der GOP

Die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die von allen privaten Krankenversicherungen anerkannt wird sowie nach den neuen Abrechnungsempfehlungen, auf die sich die Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern (Ausnahme Hamburg und Schleswig-Holstein) sowie der Verband der privaten Krankenversicherung  zum 1. Juli 2024 geeinigt haben.

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Private Krankenversicherungen / Beihilfe:

Die privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten in der Regel größtenteils die Kosten für die Psychotherapie. Je nach Tarif und Vertrag kann die Kostenerstattung variieren. Deshalb empfehle ich Ihnen, sich bei Ihrer Versicherung über den Umfang psychotherapeutischer Leistungen zu erkundigen.

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Gesetzliche Krankenkassen:

Bitte wenden Sie sich für einen Therapieplatz an eine Psychotherapeutin beziehungsweise Psychotherapeuten mit Kassenzulassung. Die Psychotherapeutenkammer Hessen unterstützt Sie bei der Suche nach einer psychotherapeutischen Fachpraxis durch die Auflistung von  Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen mit Kassenzulassung in Hessen:

https://ptk-hessen.de/fur-patienten-und-ratsuchende/psychotherapeutensuche/

Ich bitte um Verständnis, dass ich in meiner Praxis aktuell leider (noch) keine Möglichkeit habe, Ihnen ein Behandlungsangebot zu machen. Der Hintergrund ist, dass in Frankfurt derzeit keine weiteren freien Kassensitze zur Verfügung stehen, da nach der Bedarfsplanung die Versorgung der gesetzlich Versicherten mit der aktuellen Anzahl psychotherapeutischen Praxen sichergestellt sei.

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Psychotherapie als Selbstzahlerleistung:

​ Als Selbstzahlerin/Selbstzahler können Sie natürlich eine Psychotherapie in Anspruch nehmen. Die Abrechnung erfolgt dann ebenso laut GOP.

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